Vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Nachweise
Der Gesetzgeber verlangt verbindlich eine Vielzahl von Nachweisen zur Hinterlegung auf der firmeneigenen Internetpräsentation. Hier finden Sie diese Unterlagen zum Download.
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Download PDF
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Download PDF
Bescheinigung Präqualifikation Download PDF
aktueller Handelsregisterauszug Download PDF